
Führerscheinklassen

Führerscheinklassen Motorrad
Klasse A, A2, A1 und AM
Ihr Nutzen:
- Das Gefühl von Freiheit
- Unabhängigkeit
Ausbildungsinhalte:
- Der deutsche Straßenverkehr in Theorie und Praxis
Unsere Besonderheiten:
- Individuell auf jeden Einzelnen zugeschnitten
- Qualifiziertes Fachpersonal aus der Praxis
- Ausbildung auf verschiedenen Fahrzeugen und auf eigenen Übungsplätzen
- Praktische Ausbildungsinhalte in der hauseigenen Werkstatt
Unterrichtsstoff Klasse A:
- 6 + 4 UE theoretischer Unterricht (Vorbesitz d. Klasse B)
- 12 + 4 UE theoretischer Unterricht (ohne Vorbesitz) x UE Übungsstunden (individuell)
- 12 UE besondere Ausbildungsfahrten
Unterrichtsstoff Klasse A1:
16 Theoriestunden à 90 Minuten:
- 12 Stunden: Grundstoff
- 4 Einheiten speziell für Motorräder gedacht
- 12 Sonderfahrten à 45 Minuten
Unterrichtsstoff Klasse A2:
- 12 Theoriestunden à 90 Minuten
- 4 Zusatzstoffeinheiten speziell für Motorräder
- 12 Sonderfahrten à 45 Minuten
Zielgruppe Klasse A:
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Zielgruppe Klasse A1:
- Ab 16 Jahren
Zielgruppe Klasse A2:
- Ab 18 Jahren
Voraussetzungen:
- Gesundheitliche Eignung
Dauer:
- ca. 3 Monate (Intensivkurs auch in 3 Wochen möglich)
Zertifikate und Abschlüsse:
- Führerschein der Klassen A (Nach bestandener Klasse-A-Prüfung dürfen Sie alle 2-Räder und 3-Räder fahren)
- Führerschein Klasse A1
- Führerschein Klasse
Klasse B, B17, B196, B197 und BE
Zielgruppen
- Mindestalter 18 Jahre
- Begleitetes Fahren ab 16,5 Jahren
Dauer
- 3 Monate (individuell)
- Intensivkurs innerhalb 3 Wochen
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Sehtest
- Biometrisches Lichtbild
- Ausweis/Reisepass
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
Theorie
Unterrichtszeiten: Jeden Di. und Do. um 18:30 bis 20:00 Uhr
- 12 Doppelstunden für den Grundstoff
- zwei Doppelstunden für den Zusatzstoff
Praktisch
- Dauer der Übungsstunden je 45 Minuten
- vier Übungsstunden Autobahnfahrt
- fünf Übungsstunden als Überlandfahrt
- drei Übungsstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung
Das bieten wir Ihnen an:
- Führerschein Klasse B und B 17
- Führerschein Schlüsselzahl B 197
- Führerschein Schlüsselzahl B 96
- Führerschein Klasse BE
- Führerschein Klasse B – Automatik
- Führerschein Klasse A, A1, A2
- Füherschein Klasse C, CE, C1, C1E
- Umschreibung für einen ausländischen PKW-Führerschein
- Wiedererteilung
- Auffrischungsstunden
Alle Informationen zu den Klassen findet Ihr hier. (Bitte klicken)
Kurse:
- AFS
- MPU
- Erste-Hilfe-Kurse
Kosten
Alle Kosten fallen individuell aus. Gerne beraten wir Sie in unserer Fahrschule.
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder einen anderen Kostenträger ist möglich.
Standort/Öffnugszeiten
Sie finden uns auf der Straße: Schlachthofstr. 5, 47167 Duisburg.
Mo.-Do.: 14:00-20:00 Uhr, Freitag: 14:00- 18:30 Uhr
Telefonisch können Sie uns gerne unter der Nr. 0203 94102681 erreichen.
Informationen zu den Klassen:
Führerschein Klasse B und B17
- Kann bereits mit 17 Jahren erworben werden
- Gilt bis zum 18. Lebensjahr nur für Fahrten innerhalb Deutschlands
- Nach bestandener Prüfung bekommt man eine Prüfungsbescheinigung
- Nach bestandener Prüfung darf man nur mit eingetragener Begleitperson fahren
Führerschein Schlüsselzahl B 197
- Die Praktische Prüfung darf nur auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden
- Dürfen auch im Ausland fahren
- Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
- Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
- Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Klasse C1, C1E, C und CE
Was darf man mit der Fahrerlaubnisklasse C/CE fahren?
Um zulässige Gesamtmasse ab 7,5 t LKW fahren zu dürfen, benötigt man innerhalb der EU die Fahrerlaubnis der Klasse C für LKW oder CE für LKW mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Klasse C1 | LKW bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger, max. 750 kg |
Klasse C1E | LKW bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, mit Anhänger zusammen max. 12.000 kg |
Klasse C | LKW über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger, max. 750 kg |
Klasse CE | LKW über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger |
Benötigte Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Mindestalter 18 Jahre für C1
- Mindestalter 21/18(1) Jahre für C
- Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B oder alte Klasse 3
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Augenärztliches Gutachten nach § 11 Abs. 9 FeV
- Ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 FeV
- Erste-Hilfe-Kurs
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie:
Für alle C-Klassen ist die Teilnahme an 6 Doppelstunden Grundstoff erforderlich.
C1 | 6 Doppelstunden |
C1E | keine |
C | 10 Doppelstunden |
CE | 4 Doppelstunden |
Beim Zusatzstoff sind spezielle Themen für die unterschiedlichen Ausbildungsklassen erforderlich und müssen mit folgenden Doppelstundenzahlen absolviert werden:
Der Zusatzstoff kann bei Vorbesitz folgender Klassen reduziert werden:
- bei Erwerb von C1 auf 2 Doppelstunden bei Vorbesitz von D oder D1
- bei Erwerb von C auf 4 Doppelstunden bei Vorbesitz von C1 oder D1
- bei Erwerb von C auf 2 Doppelstunden bei Vorbesitz von D
Praxis
Die praktische Ausbildung wird in 2 Abschnitte eingeteilt, dabei richtet sich die Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).
Die Sonderfahrten sind vom Gesetzgeber festgelegt und mit folgenden Stundenzahlen benannt:
Klasse | ÜL | AB | NF | ÜL | AB | NF | |
C1 | 3 | 1 | 1 | ||||
C1E | 3 | 1 | 1 | ||||
C1 & C1E | 4 | 2 | 2 | davon auf dem Zug: | |||
C | 5 | 2 | 3 | bei Vorbesitz B | 3 | 1 | 2 |
C | 3 | 1 | 1 | Bei Vorbesitz C1 | |||
CE | 5 | 2 | 3 | bei Vorbesitz C | |||
C & CE | 8 | 3 | 3 | davon auf dem Zug: | 5 | 2 | 3 |
Welche Prüfung muss gemacht werden?
C1 | 30 Fragen |
C1E | keine |
C | 37 Fragen |
CE | 30 Fragen |
Ab 11 Fehlerpunkten (2) ist eine Prüfung nicht bestanden. Fehlerpunkte aus dem Grundstoff werden der jeweiligen Klasse zuaddiert, wobei die Klassen aufeinander aufbauen. Das bedeutet man muss zunächst den Grundstoff bestehen, um an die Fragen der beantragten Klasse zu gelangen. Bei nicht bestandener Prüfung erfolgt eine Sperrfrist von 14 Tagen, danach ist eine erneute Prüfung möglich. Dies kann solange wiederholt werden, bis die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde oder das Ablaufdatum des Prüfauftrages erreicht ist (i. d. R. nach einem Jahr). Mit erfolgreich abgelegter Prüfung verlängert sich das Datum des Prüfauftrages um ein weiteres Jahr. Innerhalb dieses Jahres muss die praktische Prüfung abgeschlossen werden.
Praktische Prüfung
Sie besteht aus zwei Prüfungsteilen und dauert zusammen mindestens 75 Minuten. Die praktische Prüfung beinhaltet den ersten Teil Abfahrtskontrolle, sowie den Teil „Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften auch auf Autobahn und Kraftfahrstraßen inklusive der Grundfahraufgaben“. Wird die Abfahrtskontrolle nicht bestanden, kann der zweite Teil der Prüfung trotzdem absolviert werden, ebenso umgekehrt. Die Prüfungsteile werden getrennt bewertet. Für die Klassen C1E und CE wird statt der Abfahrtskontrolle der Teil „Trennen und Verbinden“ bewertet.
Außerdem ist zu beachten:
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wissenswertes:
Die Fahrerlaubnis für Klasse C ist auf fünf Jahre befristet. Wird die Klasse nicht rechtzeitig verlängert, darf kein Fahrzeug dieser Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird. Liegt das Datum der Gültigkeit der Fahrerlaubnis zu weit zurück (dieser Zeitraum wird in den verschiedenen Behörden unterschiedlich gehandhabt, liegt meist aber bei mehr als 5 Jahren), kann eine erneute Prüfung in Theorie und Praxis verlangt werden.
Außerdem ist zu beachten:
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Unser MAN
Befristung des Führerscheindokumentes:
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
- Zur Verlängerung wird nur ein Passbild benötigt.
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 2 noch haben:
- Dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klassen C und CE fahren.
- Mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.
- Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.
- Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge der Klasse C/CE mehr fahren.
Übungsstunde Klasse CE
Die Menge der Übungsstunden richtet sich nach den Fähigkeiten des Schülers.
Sonderfahrten Klasse C
In Kombination mit dem Führerschein Klasse CE 3 Überlandfahrten à 45 Minuten, 1 Autobahnfahrt à 45 Minuten.
Sonderfahrten Klasse CE
In Kombination mit dem Führerschein Klasse C 5 Überlandfahrten à 45 Minuten, 2 Autobahnfahrten à 45 Minuten, 3 Dunkel-/Nachtfahrten à 45 Minuten.


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